Tiergesundheit


Kennzeichnung des Hundes

Zur Kennzeichnung von Hunden gibt es zwei bewährte Methoden: Die Injektion eines Transponders sowie das Tätowieren.


Der Transponder
> AL-VET ID


Der Transponder besteht aus einer äußeren, gewebeverträglichen Glashülle und einem inneren mit einer Antenne umwickelten Mikrochip, auf dem ein unveränderbarer, individueller Nummerncode gespeichert ist. Der Transponder ist nur gut reiskorngroß und kann sehr einfach mit einer speziellen Spritze unter die Haut auf der linken Halsseite des Hundes injiziert werden. Dafür ist in der Regel weder eine Narkose noch eine örtliche Betäubung erforderlich. Der Transponder verbleibt dort lebenslang und wird gut vertragen. Er selbst hat keine Batterie und ist völlig passiv. Nur durch ein spezielles Lesegerät wird der Transponder für kurze Zeit aktiviert. Der Nummerncode nach ISO-Norm wird entschlüsselt und auf der Anzeige des Lesegerätes sichtbar. Mittlerweile verfügen die meisten Tierarztpraxen, Veterinärämter und Tierheime über Lesegeräte.

Es empfiehlt sich, jeden jungen Hund mit einem Transponder zu kennzeichnen. Ab dem 2. Juli 2011 werden zur Kennzeichnung des Hundes nur noch Transponder anerkannt. Auf Wunsch kann eine Tätowierung zusätzlich erfolgen. Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Transponders empfiehlt sich regelmäßig im Rahmen der jährlichen Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Auf jeden Fall sollten Sitz und Funktion des Transponders rechtzeitig vor Auslandsreisen und wichtigen Veranstaltungen (z.B. Ausstellungen, Hundeprüfungen) unter Vorlage der zum Tier gehörigen Ausweise geprüft werden.



Die Tätowierung

Beim Tätowieren wird Tätowierfarbe in die Haut (z.B. der Innenseite der Ohrmuschel) eingebracht, die dort für immer verbleibt. Durch Zahlen und Buchstaben kann so jedes Tier individuell gekennzeichnet werden. Dafür ist allerdings eine kurze Narkose erforderlich.

Wenn der Hund noch nicht tätowiert ist, kann diese Art der Kennzeichnung einfach z.B. im Anschluss an eine Kastration oder eine tierärztliche Zahnbehandlung in Narkose durchgeführt werden. Ein Nachteil der Tätowierung ist die zum Teil schlechte Lesbarkeit besonders auf dunkler Haut.
Trotzdem hat die Tätowierung noch ihre Berechtigung und kann auch zusätzlich zur Kennzeichnung mit dem Transponder durchgeführt werden.



Zentrale Datenerfassung

Die beste Kennzeichnung taugt nichts, wenn der Nummerncode des Transponders bzw. die Tätowiernummer nicht an eine zentrale Datenbank gemeldet wird. Dafür hat die Tierarztpraxis Meldebögen für wichtige Zentralregister vorrätig.
Die Anmeldung Ihres Hundes mit seiner individuellen Nummer erfolgt entweder durch die Tierarztpraxis in Ihrem Auftrag oder durch Sie persönlich. Die Registrierung ist bei TASSO in Hattersheim und dem Deutschen Tierschutzbund in Bonn kostenlos.

Von dem zentralen Haustierregister erhalten Sie eine Meldebestätigung, die Ihnen anzeigt, dass Ihr Hund ordnungsgemäß angemeldet wurde.
Anfragen wegen zugelaufener oder vermisster Tiere sind bei den Haustierregistern rund um die Uhr möglich. Schon viele entlaufene Hunde mit Transponder oder Tätowierung konnten so in die Hände ihrer Besitzer zurückgegeben werden.

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